Bezugnehmend auf die Niedersächsische Corona-Verordnung gilt ab dem 24.02.22 wieder die 3G-Regelung.
Das bedeutet Du kannst Trainieren, wenn Du GEIMPFT oder GENESEN oder GETESTET bist und eine FFP2 Maske in unseren Räumlichkeiten trägst. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht bei sportlicher Betätigung.
Bei Personen, die einen Test vorlegen müssen, gelten die Tests aus Testzentren oder ähnlichen Einrichtungen (z. B. vom Arbeitgeber bescheinigt) haben eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests gelten 48 Stunden.
Unter dem folgenden Link findet ihr die Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.02.2022.
https://www.niedersachsen.de/.../vorschriften-der...
Für Rückfragen stehen wir Euch gerne weiterhin zur Verfügung.
Euer LSV