Neue Corona-Verordnung - Es gilt 2G

Neue Corona-Verordnung - Es gilt 2G

Ab 12.11.2021 gilt eine neue Allgemeinverfügung in der Region Hannover. Das heißt, für uns gilt in allen Sportstätten (egal, ob indoor oder outdoor) eine 2G-Pflicht.

Zu unseren Sportangeboten dürfen nur noch Personen zugelassen werden, die nachweislich geimpft bzw. genesen sind. Ausgenommen sind hier die Schüler unter 18 Jahren, welche den Nachweis über den Schulbesuch bringen können und Personen mit medizinischer Indikation (Attest) über die Unmöglichkeit einer Impfung.

Die Kontrolle obliegt den Verantwortlichen Personen (Trainer, Übungsleiter, Kurstrainer, Ansprechpartner vor Ort, etc.) der Angebote.

Weitere Ausnahme gibt es nur im Spitzen- und Profisport. Das bedeutet, dass auch jegliche Punktspiele, Wettkämpfe etc. unter der 2G-Regel stattfinden müssen. Dies gilt auch für die Kontrolle der gegnerischen Mannschaften/Teilnehmer, welche dann wirklich NUR noch mit 2G bei uns antreten dürfen. Diese Kontrolle obliegt ebenfalls den Verantwortlichen.

Alle Angestellten des LSV, die nicht 2G sind, werden in den Sportstätten eine Maskenpflicht (OP-Maske/FFP2 Maske) außerhalb der sportlichen Betätigung haben. Des Weiteren muss eine tägliche Testung (pünktlich vor Dienstbeginn) garantiert sein.

Die erlassene „Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkung (2G)“, die nach aktuellem Stand der Dinge bis zum 10.01.2022 gelten soll, findet ihr hier:

Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2-G“) - 10.11.2021

Bei Rückfragen stehen Ralf M. und Nina euch gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Das Corona-Team

 

 

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