Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 9 Haftung

  1. Für Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Veranstaltungen des Vereins erleiden, haftet der Verein nicht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Körperschäden oder für den Fall, dass der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
  2. Die Mitglieder sind im Rahmen der vom LandesSportBund Niedersachsen (und ggf. von Fachverbänden) abgeschlossenen Versicherungen oder über den Schülerunfall-Schadensausgleich versichert.

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